Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung für Selfnamed.com

Selfnamed verpflichtet sich, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit der Barrierefreiheitsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2016/2102) sowie der nationalen Gesetzgebung, die diese umsetzt.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt ausschließlich für die Website: https://www.selfnamed.com

Konformitätsstatus

Diese Website ist teilweise konform (96,7 %) mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA aufgrund der unten aufgeführten Mängel und Ausnahmen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformität mit WCAG 2.1 AA

Eine Überprüfung am 16. Juni 2025 mit dem IBM Equal Access Accessibility Checker (Version 4.0.5) hat mehrere Verbesserungsbereiche aufgezeigt. Wir arbeiten derzeit daran, diese zu beheben, um die allgemeine Barrierefreiheit der Website zu verbessern:

  • Kontrast: Die Verbesserung des Kontrastverhältnisses von Texten und visuellen Komponenten zum Hintergrund erhöht die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen (WCAG 1.4.3).
  • Nicht-textliche Inhalte: Durch die Bereitstellung zugänglicher Bezeichnungen für informative Symbole und Grafiken, insbesondere SVG-Bilder, wird sichergestellt, dass Screenreader-Nutzer deren Bedeutung verstehen (WCAG 1.1.1).
  • Formulare und Steuerelemente: Das Verknüpfen von Beschriftungen mit Formularelementen, einschließlich Buttons und Eingabefeldern, hilft Nutzern unterstützender Technologien, deren Funktion zu verstehen (WCAG 4.1.2).
  • Zweck von Links: Durch das Hinzufügen beschreibender Texte zu Hyperlinks wird der Zielort für Nutzer klarer erkennbar (WCAG 2.4.4).
  • ARIA-Implementierung: Die Verfeinerung der Verwendung von ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) schafft eine konsistentere Nutzererfahrung für Screenreader (WCAG 4.1.2).
  • Ausrichtung: Die Sicherstellung der Flexibilität bei der Bildschirmorientierung (Hoch- oder Querformat) beseitigt Barrieren für Nutzer, die ihr Gerät nicht drehen können (WCAG 1.3.4).

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung basierte auf einer manuellen Prüfung mithilfe des IBM Equal Access Accessibility Checker anhand des WCAG 2.1 AA Standards.

Die überprüften Seiten umfassten:

  • Startseite
  • Design Studio
  • Warenkorb und Checkout
  • Benutzerprofil (Dashboard, Meine Produkte, Dropshipping-Shops, Bestellungen, Dateien)
  • Private-Label-Produkte

Feedback und Kontaktinformationen

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, die auf dieser Seite nicht aufgeführt sind, oder Inhalte bzw. Funktionen nicht zugänglich sein, kontaktieren Sie uns bitte – wir helfen Ihnen gern weiter.

E-Mail: [email protected]

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Diese Barrierefreiheitserklärung gilt ausschließlich für die Website: https://www.selfnamed.com

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Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nichtkonformität mit WCAG 2.1 AA

Eine Überprüfung am 16. Juni 2025 mit dem IBM Equal Access Accessibility Checker (Version 4.0.5) hat mehrere Verbesserungsbereiche aufgezeigt. Wir arbeiten derzeit daran, diese zu beheben, um die allgemeine Barrierefreiheit der Website zu verbessern:

  • Kontrast: Die Verbesserung des Kontrastverhältnisses von Texten und visuellen Komponenten zum Hintergrund erhöht die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen (WCAG 1.4.3).
  • Nicht-textliche Inhalte: Durch die Bereitstellung zugänglicher Bezeichnungen für informative Symbole und Grafiken, insbesondere SVG-Bilder, wird sichergestellt, dass Screenreader-Nutzer deren Bedeutung verstehen (WCAG 1.1.1).
  • Formulare und Steuerelemente: Das Verknüpfen von Beschriftungen mit Formularelementen, einschließlich Buttons und Eingabefeldern, hilft Nutzern unterstützender Technologien, deren Funktion zu verstehen (WCAG 4.1.2).
  • Zweck von Links: Durch das Hinzufügen beschreibender Texte zu Hyperlinks wird der Zielort für Nutzer klarer erkennbar (WCAG 2.4.4).
  • ARIA-Implementierung: Die Verfeinerung der Verwendung von ARIA-Rollen (Accessible Rich Internet Applications) schafft eine konsistentere Nutzererfahrung für Screenreader (WCAG 4.1.2).
  • Ausrichtung: Die Sicherstellung der Flexibilität bei der Bildschirmorientierung (Hoch- oder Querformat) beseitigt Barrieren für Nutzer, die ihr Gerät nicht drehen können (WCAG 1.3.4).

Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung basierte auf einer manuellen Prüfung mithilfe des IBM Equal Access Accessibility Checker anhand des WCAG 2.1 AA Standards.

Die überprüften Seiten umfassten:

  • Startseite
  • Design Studio
  • Warenkorb und Checkout
  • Benutzerprofil (Dashboard, Meine Produkte, Dropshipping-Shops, Bestellungen, Dateien)
  • Private-Label-Produkte

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